1. Allgemeine Bestimmungen: Vorbehaltlich einer eventuellen separaten anderslautenden Vereinbarung in Schriftform gelten diese allgemeinen Verkaufsbedingungen für alle Angebote, Preislisten und Preisofferten durch Hortibreed, für alle Verkäufe und für alle Rechnungen von Hortibreed im Zusammenhang mit Kauf-/Verkaufsverträgen, und dies unabhängig davon, ob sich der Sitz des Käufers in Belgien oder im Ausland befindet, und unabhängig davon, wo die Lieferung durchgeführt werden soll. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen allgemeinen Bedingungen und einer eventuellen separaten schriftlichen Vereinbarung zwischen Hortibreed und dem Käufer haben die Bestimmungen der schriftlichen Vereinbarung Vorrang. Mit Aufgabe einer Bestellung erkennt der Käufer die nachstehenden allgemeinen Verkaufsbedingungen von Hortibreed vorbehaltlos an. Entgegenstehende Bedingungen des Käufers sind nicht wirksam. Die allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers sind Hortibreed gegenüber jedenfalls nicht wirksam und gelten nicht für die Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien, da sie nicht von Hortibreed anerkannt wurden. Die allgemeinen (Einkaufs‑)Bedingungen des Käufers gelten nur, wenn sie von Hortibreed ausdrücklich und schriftlich akzeptiert wurden. 

2. Produkte: Hortibreed verkauft ein komplettes Sortiment an Topfpflanzen (Azaleen Japonica und Indica, und Rhododendron) in Belgien produziert, sowie Zubehör und verwandte Produkte und Dienstleistungen. Die Produkte van Hortibreed werden unter das Markenname Hortinno® auf den Markt gebracht, ihrer Qualität Marke für Konsumenten. .   

3. Angebote: Alle Angebote und Offerten sind freibleibend. Die Abmessungen, Merkmale und sonstigen Angaben in Bezug auf die zum Verkauf angebotenen Artikel sind lediglich Richtwerte. Hortibreed behält sich das Recht vor, sein Angebot bis zu zwei Werktage nach Annahme einer Offerte durch beide Parteien im Falle starker Fluktuationen bei den entsprechenden Einkaufspreisen und/oder verfügbaren Vorräten, oder wenn die abgenommenen Stückzahlen signifikant abweichen, zu widerrufen.  

4. Preise: Die Preise verstehen sich in EURO oder in der Währung des Bestimmungslandes. Jegliche Abgabe oder Steuer, die auf die Preise von Hortibreed zahlbar oder zu zahlen ist, geht stets auf Rechnung des Käufers. Die Transportkosten sind im Preis inbegriffen (soweit nicht ausdrücklich anders zwischen den Parteien vereinbart) und können je nach der geographischen Lage des Lieferortes variieren. Im Falle einer Kostenerhöhung, die sich auf den Preis auswirkt und auf die Hortibreed keinen Einfluss hat, hat Hortibreed das Recht, dem Käufer nach dessen Benachrichtigung eine anteilige Preiserhöhung weiterzuberechnen. Sofern es nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart wurde, sind die von Hortibreed angegebenen Preise exklusive MwSt.

5. Bestellung: Bestellungen können per Telefax, E-Mail oder Telefon bei einem Mitarbeiter unserer Bestellannahme aufgegeben werden. Hortibreed schickt darauf eine Empfangsbestätigung ohne Liefergarantie. Die Lieferung hängt von der Ernte und der Verfügbarkeit bei den Lieferanten von Hortibreed ab, so dass Hortibreed für eine Nichtlieferung wegen einer unzureichenden Ernte oder Lagerfehlbestände bei den Züchtern nicht haftbar gemacht werden kann. 

6. Lieferung: Die angegebenen Lieferfristen werden nur zur Information angegeben. Hortibreed setzt zwar alles daran, innerhalb der gewünschten Lieferfristen zu liefern, aber die Lieferfristen sind nie verbindlich. Hortibreed haftet demzufolge nicht für eine Nichtlieferung zu einem bestimmten Termin.
Falls Hortibreed ein Problem mit der Lieferung hat, setzt sie den Käufer so schnell wie möglich davon in Kenntnis. Wenn Hortibreed die Bestellung nicht vollständig liefern kann, kann sie nach eigenem Ermessen eine Teillieferung vornehmen oder die Erfüllung des Vertrages aufschieben. Sie kann nach Rücksprache mit dem Käufer auch Artikel, die den fehlenden qualitativ und preislich gleichwertig sind, liefern.

Der Käufer kann sich nicht auf Lieferverzögerungen berufen, um den Verkauf zu stornieren, Entschädigungen und/oder Zinsen zu fordern, Sanktionen aufzuerlegen oder laufende Bestellungen ganz oder teilweise auszusetzen oder zu stornieren.

Die Waren werden an dem auf dem Lieferschein/auf der Rechnung erwähnten Ort geliefert.

Die Lieferung kann nur erfolgen, wenn der Käufer all seine vertraglichen Verpflichtungen Hortibreed gegenüber, einschließlich der rechtzeitigen Zahlung früherer Lieferungen, erfüllt hat. Hortibreed behält sich das Recht vor, die Lieferung der laufenden oder zukünftigen Bestellungen bis zur vollständigen Zahlung aller fälligen Rechnungen von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung aufzuschieben oder sogar zu stornieren. Hortibreed haftet nicht für eventuelle Schäden, die der Käufer wegen verspäteter Lieferung erleidet. 

7. Höhere Gewalt – Änderung der wirtschaftlichen Umstände: Hortibreed haftet nicht für die Nichterfüllung eines Vertrages im Falle höherer Gewalt, durch die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages verhindert oder unmöglich gemacht wird. Unter höherer Gewalt werden Ereignisse oder Umstände verstanden, die außerhalb der Kontrolle der Parteien liegen, wie Kriegsrisiko, Terrorismus, General- oder Teilstreik (auch bei den Lieferanten von Hortibreed), allgemeine oder teilweise Aussperrung, Witterungsbedingungen, Verkehrsbedingungen (einschließlich Straßenarbeiten und Staus), staatliche Entscheidungen, ansteckende Krankheiten, Betriebsunfälle,  Brand, Stromausfälle, Maschinenschaden sowie Lieferausfälle bei den Lieferanten von Hortibreed und Insolvenz von Hortibreeds Lieferanten. Hortibreed ist nicht verpflichtet, die ihm nicht zurechenbare und unvorhersehbare Natur der Umstände, die höhere Gewalt darstellen, nachzuweisen. Höhere Gewalt gibt dem Käufer keinesfalls das Recht auf Auflösung des Vertrags oder auf Schadensersatz. Da es sich bei den Verpflichtungen des Käufers gegenüber Hortibreed im Wesentlichen um eine Zahlungspflicht handelt, wird höhere Gewalt aufseiten des Käufers hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

Falls eine grundlegende Änderung der wirtschaftlichen Umstände zur Folge hat, dass die Durchführung des Vertrags mit dem Käufer eine unvernünftige oder unverhältnismäßige Belastung für Hortibreed impliziert, werden sich die Parteien beraten, um gemeinsam eine vertretbare Änderung des Vertrags zu erreichen.

8. Leergut: Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden die Waren Standard auf CC-Containern mit einer gültigen Plakette geliefert. Bei jeder Lieferung hat der Käufer dafür zu sorgen, dass am Lieferort und zum Liefertermin sofort Leergut getauscht wird. 

9. Risikoübertragung: Der Übergang der mit den Waren verbundenen Risiken findet mit der Übergabe der Waren am Bestimmungsort des von Hortibreed geregelten und bezahlten Transportes, der auf dem Lieferschein/der Rechnung angegeben wird, statt. 

10. Reklamationen: Im Falle von Transportschäden oder Mängeln hat der Käufer sofort nach Wareneingang Regress gegen den Spediteur zu nehmen, indem er seine Ansprüche detailliert entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorschriften auf dem CMR-Frachtbrief vermerkt. Reklamationen wegen sichtbarer Schäden oder Mängel sind zur Vermeidung der Unzulässigkeit gleichfalls vom Käufer auf dem CMR-Frachtbrief anzugeben und dem Verkäufer per Einschreiben, Fax oder E-Mail zu melden, und dies spätestens 2 Kalendertage nach der Lieferung der Waren. Reklamationen wegen verborgener Mängel sind zur Vermeidung der Unzulässigkeit innerhalb von acht Kalendertagen nach der Lieferung der Waren vom Käufer dem Verkäufer per Einschreiben, Fax oder E-Mail zu melden. Durch Reklamationen wegen sichtbarer und verborgener Mängel wird die Zahlungspflicht des Käufers überdies nicht ausgesetzt. Wenn innerhalb der obigen Fristen eine zulässige und begründete Reklamation in Bezug auf Mängel an den gelieferten Waren erhoben wird, ist Hortibreed höchstens zur Rückerstattung des Rechnungspreises der betreffenden Waren verpflichtet. Hortibreed ist nicht zur Zahlung einer anderen Entschädigung verpflichtet, und eine andere Sanktion kann ihr auch nicht auferlegt werden. Jede Schadenersatzforderung ist mit Beweismaterial wie beispielsweise Fotos zu belegen.  

11. Haftung: Falls Hortibreed (einschließlich seiner Angestellten oder Arbeitnehmer) gegenüber dem Käufer gleich aus welchem Grund haftbar sein sollte, ist diese Haftung auf das beschränkt, was in diesem Artikel bestimmt ist. Hortibreed haftet nur für die Untauglichkeit der von ihm hergestellten und gelieferten Waren, verursachten Schaden oder Schaden, der aufgrund der Durchführung des Vertrags verursacht wird, sofern und insoweit dieser Schaden durch seine vorsätzliche Verfehlung oder seinen Betrug verursacht wurde. Für sonstige Verfehlungen (einschließlich schwerwiegender Fehler) ist Hortibreed nicht haftbar. Falls Hortibreed für einen beliebigen Schaden haftbar gemacht wird, ist die Haftung Hortibreeds auf höchstens den Rechnungswert der Bestellung des Käufers bzw. auf den Teil der Bestellung beschränkt, auf den sich die Haftung bezieht. Falls der Schaden durch eine Versicherung gedeckt wird, ist die Haftung Hortibreeds in jedem Fall stets auf den Betrag beschränkt, der tatsächlich von seinem Versicherer ausgezahlt wird. Hortibreed haftet ausschließlich für direkten Schaden. Hortibreed ist nie für indirekten Schaden haftbar einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Folgeschaden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen und Schaden bei Dritten.

Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, sind die gelieferten Waren nur zu Dekorationszwecken und nicht zum Verzehr bestimmt. Hortibreed informiert den Käufer, dass die Waren bei Verzehr, Berührung und/oder Überempfindlichkeit gesundheitsschädlich für Mensch und Tier sein können. Der Käufer ist verpflichtet, seinen Käufer davon in Kenntnis zu setzen, und stellt Hortibreed von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich Endkonsumenten, in Bezug auf die vorerwähnten Folgen frei. Hortibreed haftet nicht für eventuelle Schadensersatzforderungen, die dem Käufer gegenüber geltend gemacht werden.

Im Falle einer Nichteinhaltung pflanzenschutzrechtlicher und/oder anderer geltenden Bestimmungen im Bestimmungsland ist der Käufer nicht berechtigt, einen Schadensersatz oder die Auflösung des Vertrages vom Käufer zu fordern.  

12. Zahlung: Jede Rechnung gilt bei Ausbleiben eines Widerspruchs per Einschreiben innerhalb von acht Tagen nach ihrem Versand als akzeptiert. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, erfolgt die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum am Sitz Hortibreeds rein netto Kasse. Abzüge wegen sofortiger Bezahlung können nur verrechnet werden, sofern dies zuvor und schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurde. Ein Ausgleich von Schulden durch den Käufer ist nicht erlaubt. Für den Fall, dass das Vertrauen Hortibreeds in die Kreditwürdigkeit des Käufers aufgrund von gerichtlichen Verfügungen gegen den Käufer und/oder nachweisbaren anderen Ereignissen erschüttert wird, welche die adäquate Durchführung der übernommenen Verpflichtungen infrage stellen und/oder unmöglich machen, behält sich Hortibreed das Recht vor, für noch auszuführende Lieferungen eine vorherige Bezahlung zu verlangen bzw. vom Käufer (andere) geeignete Sicherheiten zu verlangen. Falls sich der Käufer weigert, hierauf einzugehen, hat Hortibreed das Recht, die gesamte Bestellung oder einen Teil von ihr rückgängig zu machen, selbst wenn die Waren bereits ganz oder teilweise versendet oder geliefert wurden.

Bei Zahlungsverzug sind von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung von dem auf das Rechnungsdatum folgenden Tag an Verzugszinsen zu zahlen. Diese entsprechen dem um 10 Prozentpunkte erhöhten, von der Europäischen Zentralbank für ihre Hauptrefinanzierungsoperationen angewandten Basiszinssatz. Außerdem haftet der Käufer weiterhin für etwaigen durch die verspätete Bezahlung entstandenen Kursverlust. Wenn der Käufer es widerrechtlich unterlässt, die Rechnung am Fälligkeitstag zu zahlen, hat er als Entschädigung für die Eintreibungskosten einen Pauschalbetrag in Höhe von 40 € für die Bearbeitungskosten und dafür, dass nicht rechtzeitig über den betreffenden Rechnungsbetrag verfügt werden konnte, zu entrichten. Darüber hinaus hat Hortibreed – unbeschadet des Rechts auf Erstattung der Gerichtskosten – das Recht auf eine angemessene Entschädigung durch den Käufer für alle relevanten Eintreibungskosten, die durch die Nichtbezahlung entstanden sind. Die Nichtbezahlung einer Rechnung zum Fälligkeitstag lässt den geschuldeten Saldo aller anderen, selbst der nicht fälligen Rechnungen von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung fällig werden. In diesem Fall behält sich Hortibreed außerdem das Recht vor, die Ausführung aller laufenden Bestellungen auszusetzen, und dies ohne vorherige Inverzugsetzung und ohne Schadensersatz.

Jede Bezahlung gilt als Bezahlung eines eventuell geschuldeten Zinses und/oder geschuldeter Kosten und danach als Bezahlung der ältesten noch offenen Rechnung unabhängig davon, ob dies bei der Bezahlung gegebenenfalls ausdrücklich anders angegeben ist.

13. Auflösung: Im Falle der Nichteinhaltung seitens des Käufers von einer oder mehreren seiner Verpflichtungen, seiner Bankrotterklärung, Fusionierung, Liquidation oder einer teilweisen bzw. vollständigen Vermögenspfändung hat Hortibreed das Recht, jeden Kaufvertrag – der teilweise erfüllt wurde oder nicht – 8 Tage, nachdem eine schriftliche Inverzugsetzung zugestellt wurde, auf die nie reagiert wurde, von Rechts wegen per Einschreiben aufzulösen. Dies gilt gleichfalls, wenn der Kreditversicherer von Hortibreed eine negative Stellungnahme zu dem Käufer abgibt. Im Falle einer Auflösung eines Kaufvertrags hat Hortibreed Recht auf eine Pauschalentschädigung in Höhe von 20 % des Preises des aufgelösten Vertrags, unbeschadet des Rechts von Hortibreed, eine höhere Entschädigung für den von ihr bewiesenen tatsächlichen Schaden zu verlangen und die bereits gelieferten Waren zurückzufordern.

14. Eigentums- und Erntevorbehalt: Alle von Hortibreed gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrages, der Zinsen, der Kosten und der Schadensersatzbeträge Eigentum von Hortibreed. Jeder Zahlungsverzug kann zu einer Rückforderung der Waren führen.  Ab Eingang der Waren ist der Käufer allerdings völlig verantwortlich und haftet er für alle Schäden, Verluste oder Wertminderungen dieser Waren und verpflichtet er sich, diese gegen Verlust, Diebstahl und Zerstörung zu versichern. Wenn nicht bezahlte Waren beschädigt werden, wird die vom Versicherer bezahlte Entschädigungssumme, die dem Wert der noch nicht bezahlten Waren entspricht, an Hortibreed weitergeleitet. Der Käufer trägt eine Sorgepflicht in Bezug auf die unter den Eigentumsvorbehalt fallenden Waren und hat diese in tadellosem Zustand an einem hierzu geeigneten und sauberen Ort aufzubewahren. Der Käufer wird nach Eingang der Waren sofort auf eigene Kosten alles Nötige veranlassen, um die Waren von Hortibreed jederzeit im Bestand des Käufers erkennen zu können.
Alle Verbindlichkeiten von Hortibreed werden unter ausdrücklichem Erntevorbehalt eingegangen. Hortibreed kann deshalb im Falle von höherer Gewalt, Missernten oder Lieferausfällen bei ihren Lieferanten auf keinen Fall zur Einhaltung ihrer Verbindlichkeiten verpflichtet werden.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Im Falle von Konflikten oder Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder damit zusammenhängen, findet das belgische Gesetz unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens Anwendung. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten in Bezug auf oder im Zusammenhang mit der Gültigkeit, Deutung oder Erfüllung von mit Hortibreed geschlossenen Verträgen ist Gent, es sei denn, Hortibreed wählt einen anderen Gerichtsstand.  

16. Zentrale Beschaffungsstellen Wenn eine zentrale Beschaffungsstelle im Namen ihrer Mitglieder Verträge abschließt und finanzielle, kommerzielle und/oder logistische Bedingungen aushandelt, bestätigt sie hierdurch, dass sie alle Dokumente (einschließlich der vorliegenden Verkaufsbedingungen) sowohl in eigenem Namen und auf eigene Rechnung als auch im Namen und auf Rechnung der Dritten, für die sie die betreffenden Verträge abschließt und die betreffenden Bedingungen mit Hortibreed aushandelt, unterzeichnet. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich die zentrale Beschaffungsstelle dazu, den/die betreffenden Vertrag/Verträge sowie eine Kopie der vorliegenden Bedingungen den betreffenden Dritten zu übergeben. Außerdem verbürgt sich die zentrale Beschaffungsstelle dafür, dass die allgemeinen Verkaufsbedingungen und alle anderen möglichen ausgehandelten Bedingungen von den betreffenden Dritten strikt eingehalten werden. Die zentrale Beschaffungsstelle verpflichtet sich, Hortibreed im Voraus schriftlich über den Eintritt und/oder Austritt von Mitgliedern zu informieren. Die von der zentralen Beschaffungsstelle ausgehandelten Bedingungen sind erst auf neue Mitglieder anwendbar, nachdem die Mitteilung bei Hortibreed eingegangen ist.

17. Salvatorische Klausel: Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen ungültig sein oder von einem Richter außer Kraft gesetzt werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Alle Forderungen des Käufers gegenüber Hortibreed verjähren ein (1) Jahr nach der Lieferung der betreffenden Waren.